1 Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Vertragsabschluss
Nach Anmeldung erhält der Anmelder eine Bestätigung per E-Mail, mit den aktuell im Formular angegebenen Anmeldedaten. Im Anhang befinden sich die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die veranstaltungsspezifischen Durchführungsvereinbarungen und die Widerrufsbelehrung. Nach Zusendung einer Teilnahmebescheinigung an den Anmelder und Übersendung einer Teilnahmezusage an den Anmelder durch „Stark fürs Leben“ kommt ein Teilnehmervertrag zustande.
1.2 Anmeldung Kinder und Jugendliche
Anmeldende, die nicht volljährige Kinder oder Jugendliche anmelden, müssen die Erziehungsberechtigten sein.
1.3 Übertragung auf Dritte
Der Anmeldende ist nicht berechtigt, die Vereinbarung und/oder einzelne Ansprüche aus der Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.
1.4 Fristloser Ausschluss
Bei einem Fehlverhalten kann ein Kursteilnehmer (aus disziplinarischen Gründen) von der Betreuung ganz oder teilweise (befristet) ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung erfolgt weder in diesem Fall noch, wenn der Kursteilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
1.5 Änderungen Personendaten
Änderungen der Anschrift, Bankverbindung und des Namens hat der Anmeldende „Stark fürs Leben“ unverzüglich mitzuteilen.
1.6 Wirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der Unwirksamen zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
1.7 Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss nur erhoben, gespeichert, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
1.8 Nutzung von Daten der Teilnehmer
„Stark fürs Leben“ ist berechtigt, bei Veranstaltungen die Namen der teilnehmenden Kinder, Erfolge etc. auf Urkunden zu verwenden und den Erziehungsberechtigten auszuhändigen.
1.9 Nebenabreden
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
1.10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz der Einrichtung „Stark fürs Leben“.
2 Zahlungsvereinbarungen, die über eine einmalige Gebühr abgerechnet werden
2.1 Geltungsbereich
Die folgenden Zahlungsvereinbarungen gelten für Veranstaltungen, die mit einer einmaligen Gebühr abgerechnet werden. Die Information, wie eine Veranstaltung abgerechnet wird, geht dem Anmelder mit den Durchführungsvereinbarungen schriftlich zu.
2.2 Einzelne Veranstaltungsinhalte
Eine Buchung von einzelnen Veranstaltungsstunden ist nicht möglich. Es kann immer nur die Gesamtveranstaltung gebucht werden.
2.3 Stornierung einer Veranstaltung
Für Stornierungen bis sechs Monate vor dem ersten Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis zu zwei Monaten vor dem ersten Termin sind 50 % des Auftragswertes zu zahlen. Bei Stornierungen bis zu einem Monat vor dem ersten Termin fallen 80 % des Auftragswertes an. Bei Stornierungen in den letzten vier Wochen vor dem ersten Termin fallen 100 % des Auftragswertes an. Wenn der Auftraggeber einen für „Stark fürs Leben“ akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an.
2.4 Rücktritt/Stornierung durch „Stark fürs Leben“
Falls „Stark fürs Leben“ aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag kurzfristig nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Sollten Termine aufgrund geschäftlicher Verpflichtungen (z. B. Interviewanfragen, Teilnahmen an Podiumsdiskussionen, Kongressanfragen) verschoben werden müssen, zeigt „Stark fürs Leben“ dies frühzeitig an. Es wird daraufhin ein Ersatztermin vereinbart. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, fallen keine Honorare an. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Honorare, welche per Vorkasse beglichen wurden, werden entsprechend der ausgefallenen Stunden gutgeschrieben.
2.5 Nichterscheinen des Teilnehmers
Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und -tage ist „Stark fürs Leben“ nicht verpflichtet, bei Nichterscheinen des Teilnehmenden versäumte Einheiten der Veranstaltung nachzuholen. In diesem Fall wird weder ein Alternativtermin in einem anderen Kurs angeboten noch die anteilige Veranstaltungsgebühr zurückerstattet.
2.6 Krankheit des Teilnehmers
Die Veranstaltungsinhalte finden nur zu den jeweils in den Durchführungsvereinbarungen angegebenen Terminen statt. Bei Krankheit des Teilnehmers verfällt der Anspruch. Wenn organisatorisch möglich, wird bei Vorlage eines Attestes auf dem Kulanzwege versucht, in Abstimmung mit „Stark fürs Leben“ an einem anderen, von „Stark fürs Leben“ angebotenen Kurstermin kostenfrei die Leistung nachzuholen. Es werden keine anteiligen Kursgebühren für den jeweiligen Veranstaltungsteil zurückerstattet.
3 Haftung
3.1 Haftungsumfang
Die Haftung von „Stark fürs Leben“ für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet „Stark fürs Leben“ in keinem Fall für aufgrund von Diebstahl, Einbruch im Veranstaltungsort oder aus sonstigen Gründen abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers. Erziehungsberechtigte und ggf. weitere Begleitpersonen der an der Veranstaltung teilnehmenden Kinder sind nicht in das Veranstaltungsangebot eingebunden und betreten bzw. nutzen die Veranstaltungseinrichtung auf eigene Gefahr.
3.2 Haftungszeitraum
Bei Verletzungen, Unfällen sowie Schäden, die Teilnehmer an anderen Personen sowie an Einrichtungsgegenständen des Veranstaltungsortes verursachen, übernimmt „Stark fürs Leben“ keine Haftung, wenn diese vor Beginn und/oder nach Ende der Veranstaltung entstehen.
4 Geltungsbereich
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5 Widerrufsrecht
5.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
5.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.